Vertretungskonzept
(Stand: Februar 2023)
Maßnahmen am Einstein-Gymnasium zur Minimierung des Unterrichtsausfalls
Mit diesem Vertretungskonzept streben wir Transparenz und Berechenbarkeit des Vertretungshandelns für alle an der Schule Beteiligten an.
- Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf bestmöglichen Vertretungsunterricht.
- Lehrerinnen und Lehrer, die erkrankt sind, haben das Recht, ohne die Belastung durch schulische Zwänge gesund zu werden.
- Lehrkräfte, die während großer Absenzwellen im Dienst sind und den Ausfall kompensieren, müssen im Sinne der Gesundheitsfürsorge vor potenzieller Überlastung geschützt werden.
Organisatorische Grundvoraussetzungen
- Drei Prozent der gesamten Stundenzuweisung stehen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zur Verfügung. Diese werden für einzelne Lehrkräfte als Vertretungsreservestunden innerhalb des Deputats ausgewiesen.
- Generell sind im Stundenplan aller Lehrkräfte in der Regel mindestens zwei freie Stunden für anfallende Vertretungen, die über das Deputat hinausgehen, ausgewiesen.
- Ein Jahresterminplan bündelt möglichst viele außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassenfahrtswoche, Kennenlern- und Methodenwoche, festgelegte Wandertage, mündliche Leistungsfeststellungen, Praktikum Kl. 9…).
- Wandertage werden ab Klasse 8 in der Regel nur von einer Lehrkraft begleitet.
- Klassenarbeiten und Klausuren werden samstags (zwei Termine pro Halbjahr) nachgeschrieben. Weitere Nachschreibemöglichkeiten werden außerhalb des regulären Unterrichts angeboten.
- Über den Klausurenplan (SEK II) und die rechtzeitige Festlegung von Klassenarbeiten (SEK I) wird abgesichert, dass diese Arbeiten auch beim spontanen Ausfall der Fachlehrkraft regulär geschrieben werden können; Hinterlegung einer Kopiervorlage der Klausur im Sekretariat drei Tage vorher bzw. Cloud-Ordner für KA und LEK spontane Absenzen.
- Terminliche Abstimmungen mit den Partnerschulen sichern eine effektive Auslastung der gemeinsam genutzten Sportstätten ab.
- SCHILF, die nur einen Teil des Kollegiums betreffen, werden außerhalb des Unterrichts organisiert. Für das gesamte Kollegium werden vorrangig die Tage der Vorbereitungswoche genutzt.
- Alle Schülerinnen und Schüler haben Zugang zur Schul-Cloud sowie zum Untis-Vertretungsplan und können damit sicher umgehen. Sie werden darüber halbjährlich belehrt.
- Regelmäßiges Führen des digitalen Klassenbuchs ermöglicht Vertretungslehrkräften eine gezielte Weiterarbeit am Thema.
Vertretungshandeln:
Wir sehen es als unsere Hauptaufgabe an, Absenzen durch effektive Präsenzvertretung oder durch adäquate Aufgaben für eigenverantwortliches Arbeiten der Schülerinnen und Schüler auszugleichen.
Effektiver Präsenzunterricht: fachgerechte Qualität vor allgemeiner Quantität
Effektiv ist eine Vertretung in folgender Abstufung:
- Die zu vertretende Lehrkraft kann durch eine Fachlehrkraft des gleichen Faches ersetzt werden.
- Das zu vertretende Fach wird durch ein anderes Fach ersetzt, welches von der regulären Fachlehrkraft der Klasse unterrichtet wird.
- a) SEK I: Das zu vertretende Fach wird durch Verlegung/Vorziehung eines anderen Fachs ersetzt. Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben in der Cloud für das ausgefallene Fach als Hausaufgabe.
b) SEK II: Die Schüler erhalten Aufgaben zum eigenverantwortlichen Arbeiten (Stillarbeit).
- SEK I: nicht fachgerechte Vertretung durch eine der Klasse unbekannte Lehrkraft
Präsenzvertretung (kurzfristige Vermeidung von Ausfällen)
- erfolgt der Regel in den Klasse 7-9 und möglichst in Klasse 10, wenn die Stunden in der Mitte des Schultages liegen; dabei sollte Punkt 4 (siehe oben) minimiert werden
- erfolgt in der Regel nicht in Randstunden; stattdessen Aufgaben zum eigenverantwortlichen Arbeiten
- erfolgt im Fach Sport nur, wenn Fachlehrkräfte zur Verfügung stehen
- erfolgt inhaltlich entsprechend der oben benannten Prioritäten zum effektiven Präsenzunterricht
- erfolgt personell für die Lehrkräfte nach folgender Rangliste:
- Nutzung von festgelegten Vertretungsreserven
- Nutzung von angefallenen Minusstunden
- Mehrarbeit von bis zu drei Stunden pro Monat
Präsenzvertretung (längerfristig, ab 4. Woche)
- Anforderung von Unterstützung über das Vertretungsbudget
- möglichst kontinuierlicher Einsatz derselben Vertretungslehrkraft
- evtl. Kürzung der Gesamtstundenzahl des Faches für einen gewissen Zeitraum
- mit Einverständnis der Vertretungslehrkraft
- vorübergehende Höherstufung
- Erstellung eines Stundenkontos, das im Folgejahr ausgeglichen wird
- In Abstimmung mit dem Lehrerrat und (möglichst mit der Zustimmung) der Lehrkraft: Anordnung von Mehrarbeit über drei Stunden pro Monat als letztes Mittel.
Weitere Maßnahmen:
- Schaffung eines Schülerarbeitsraums für eigenverantwortliches Arbeiten
- Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte so früh wie möglich (über die Schul-Cloud auch am Wochenende)
- Einrichtung eines Schul-Cloud-Ordners pro Fach/pro Jahrgang für Selbststudium bei spontanen Absenzen
- Die Eintragung planbarer Absenzen 14 Tage im Voraus in den Vertretungsplan ermöglicht das Buchen (freiwilliges Übernehmen) von Vertretungen durch andere Lehrkräfte.
- Bei planbaren Vertretungen arbeiten die Lehrkräfte mit der stellv. Schulleiterin zusammen und sprechen die Vergabe von Materialien, evtl. Vertretungsmöglichkeiten usw. ab.
- Alle Lehrenden, die sich noch in der Ausbildung befinden, werden nach Absprache und Zumutbarkeit zu geplanten Vertretungen, Betreuungen und Aufsichten herangezogen.
- Das EGN baut sich sukzessive einen Personalpool für das Vertretungsbudget auf.
- Bereitschaft der Schulleitung zu vertrauensvollen Gesprächen mit Lehrkräften, um längerfristige Abwesenheiten rechtzeitig zu planen
- Während der mndl. Abiturprüfungen findet für die Schülerinnen und Schüler der anderen Jahrgänge Distanzunterricht/ein Wandertag statt. Durch diese Bündelung kann die Prüfungszeit insgesamt verkürzt werden, wodurch das Vertretungsaufkommen verringert wird.
- Nur, wenn dadurch fachgerechte Vertretung abgesichert werden kann: vorübergehende Aussetzung von Wahlpflichtunterricht oder Arbeitsgemeinschaften
- Bereitschaftsstunden für den Tagesbeginn werden nicht eingerichtet, weil diese nur die Betreuung absichern, nicht aber die fachgerechte Vertretung (siehe oben).