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Vertretungskonzept

(Stand: Februar 2023)

 

Maßnahmen am Einstein-Gymnasium zur Minimierung des Unterrichtsausfalls

 

Mit diesem Vertretungskonzept streben wir Transparenz und Berechenbarkeit des Vertretungshandelns für alle an der Schule Beteiligten an.

 

  • Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf bestmöglichen Vertretungsunterricht.
  • Lehrerinnen und Lehrer, die erkrankt sind, haben das Recht, ohne die Belastung durch schulische Zwänge gesund zu werden.
  • Lehrkräfte, die während großer Absenzwellen im Dienst sind und den Ausfall kompensieren, müssen im Sinne der Gesundheitsfürsorge vor potenzieller Überlastung geschützt werden.

 

Organisatorische Grundvoraussetzungen

 

  1. Drei Prozent der gesamten Stundenzuweisung stehen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zur Verfügung. Diese werden für einzelne Lehrkräfte als Vertretungsreservestunden innerhalb des Deputats ausgewiesen.
  2. Generell sind im Stundenplan aller Lehrkräfte in der Regel mindestens zwei freie Stunden für anfallende Vertretungen, die über das Deputat hinausgehen, ausgewiesen.
  3. Ein Jahresterminplan bündelt möglichst viele außerunterrichtliche Veranstaltungen (Klassenfahrtswoche, Kennenlern- und Methodenwoche, festgelegte Wandertage, mündliche Leistungsfeststellungen, Praktikum Kl. 9…).
  4. Wandertage werden ab Klasse 8 in der Regel nur von einer Lehrkraft begleitet.
  5. Klassenarbeiten und Klausuren werden samstags (zwei Termine pro Halbjahr) nachgeschrieben. Weitere Nachschreibemöglichkeiten werden außerhalb des regulären Unterrichts angeboten.
  6. Über den Klausurenplan (SEK II) und die rechtzeitige Festlegung von Klassenarbeiten (SEK I) wird abgesichert, dass diese Arbeiten auch beim spontanen Ausfall der Fachlehrkraft regulär geschrieben werden können; Hinterlegung einer Kopiervorlage der Klausur im Sekretariat drei Tage vorher bzw. Cloud-Ordner für KA und LEK spontane Absenzen.
  7. Terminliche Abstimmungen mit den Partnerschulen sichern eine effektive Auslastung der gemeinsam genutzten Sportstätten ab.
  8. SCHILF, die nur einen Teil des Kollegiums betreffen, werden außerhalb des Unterrichts organisiert. Für das gesamte Kollegium werden vorrangig die Tage der Vorbereitungswoche genutzt.
  9. Alle Schülerinnen und Schüler haben Zugang zur Schul-Cloud sowie zum Untis-Vertretungsplan und können damit sicher umgehen. Sie werden darüber halbjährlich belehrt.
  10. Regelmäßiges Führen des digitalen Klassenbuchs ermöglicht Vertretungslehrkräften eine gezielte Weiterarbeit am Thema.

 

Vertretungshandeln:

 

Wir sehen es als unsere Hauptaufgabe an, Absenzen durch effektive Präsenzvertretung oder durch adäquate Aufgaben für eigenverantwortliches Arbeiten der Schülerinnen und Schüler auszugleichen.

 

Effektiver Präsenzunterricht: fachgerechte Qualität vor allgemeiner Quantität

 

Effektiv ist eine Vertretung in folgender Abstufung:

  1. Die zu vertretende Lehrkraft kann durch eine Fachlehrkraft des gleichen Faches ersetzt werden.
  2. Das zu vertretende Fach wird durch ein anderes Fach ersetzt, welches von der regulären Fachlehrkraft der Klasse unterrichtet wird.
  3.  a) SEK I: Das zu vertretende Fach wird durch Verlegung/Vorziehung eines anderen Fachs ersetzt. Außerdem   erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben in der Cloud für das ausgefallene Fach als Hausaufgabe.

b) SEK II: Die Schüler erhalten Aufgaben zum eigenverantwortlichen Arbeiten (Stillarbeit).

  1. SEK I: nicht fachgerechte Vertretung durch eine der Klasse unbekannte Lehrkraft 

 

Präsenzvertretung (kurzfristige Vermeidung von Ausfällen)

  • erfolgt der Regel in den Klasse 7-9 und möglichst in Klasse 10, wenn die Stunden in der Mitte des Schultages liegen; dabei sollte Punkt 4 (siehe oben) minimiert werden
  • erfolgt in der Regel nicht in Randstunden; stattdessen Aufgaben zum eigenverantwortlichen Arbeiten
  • erfolgt im Fach Sport nur, wenn Fachlehrkräfte zur Verfügung stehen
  • erfolgt inhaltlich entsprechend der oben benannten Prioritäten zum effektiven Präsenzunterricht
  • erfolgt personell für die Lehrkräfte nach folgender Rangliste:
  1. Nutzung von festgelegten Vertretungsreserven
  2. Nutzung von angefallenen Minusstunden
  3. Mehrarbeit von bis zu drei Stunden pro Monat

 

Präsenzvertretung (längerfristig, ab 4. Woche)

  • Anforderung von Unterstützung über das Vertretungsbudget
  • möglichst kontinuierlicher Einsatz derselben Vertretungslehrkraft
  • evtl. Kürzung der Gesamtstundenzahl des Faches für einen gewissen Zeitraum
  • mit Einverständnis der Vertretungslehrkraft
    • vorübergehende Höherstufung
    • Erstellung eines Stundenkontos, das im Folgejahr ausgeglichen wird
  • In Abstimmung mit dem Lehrerrat und (möglichst mit der Zustimmung) der Lehrkraft: Anordnung von Mehrarbeit über drei Stunden pro Monat als letztes Mittel.

 

Weitere Maßnahmen:

  • Schaffung eines Schülerarbeitsraums für eigenverantwortliches Arbeiten
  • Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte so früh wie möglich (über die Schul-Cloud auch am Wochenende)
  • Einrichtung eines Schul-Cloud-Ordners pro Fach/pro Jahrgang für Selbststudium bei spontanen Absenzen
  • Die Eintragung planbarer Absenzen 14 Tage im Voraus in den Vertretungsplan ermöglicht das Buchen (freiwilliges Übernehmen) von Vertretungen durch andere Lehrkräfte.
  • Bei planbaren Vertretungen arbeiten die Lehrkräfte mit der stellv. Schulleiterin zusammen und sprechen die Vergabe von Materialien, evtl. Vertretungsmöglichkeiten usw. ab.
  • Alle Lehrenden, die sich noch in der Ausbildung befinden, werden nach Absprache und Zumutbarkeit zu geplanten Vertretungen, Betreuungen und Aufsichten herangezogen.
  • Das EGN baut sich sukzessive einen Personalpool für das Vertretungsbudget auf.
  • Bereitschaft der Schulleitung zu vertrauensvollen Gesprächen mit Lehrkräften, um längerfristige Abwesenheiten rechtzeitig zu planen
  • Während der mndl. Abiturprüfungen findet für die Schülerinnen und Schüler der anderen Jahrgänge Distanzunterricht/ein Wandertag statt. Durch diese Bündelung kann die Prüfungszeit insgesamt verkürzt werden, wodurch das Vertretungsaufkommen verringert wird.
  • Nur, wenn dadurch fachgerechte Vertretung abgesichert werden kann: vorübergehende Aussetzung von Wahlpflichtunterricht oder Arbeitsgemeinschaften
  • Bereitschaftsstunden für den Tagesbeginn werden nicht eingerichtet, weil diese nur die Betreuung absichern, nicht aber die fachgerechte Vertretung (siehe oben).