Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Nutzerordnung

Nutzerordnung für die Computerarbeitsplätze

des Einstein-Gymnasiums Neuenhagen (NO-EGN) vom 18.02.2003

 

[Änderung vom 09.08.2012 (grobe Verstöße), Überarbeitung vom 25.08.2014 und 22.08.2022]

 

1. Nutzungsberechtigung

Die Computer und anderen IT-Einrichtungen dürfen ausschließlich von den Angehörigen des EGN zum Zweck des Lernens, der Lehre und anderen dienstlichen Aufgaben genutzt werden. Die Nutzung durch andere bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

IT-Einrichtungen sind alle Computer, Drucker und sonstige informationsverarbeitende Geräte. Kommerzielle, parteipolitische und private Interessen dürfen damit nicht verfolgt werden.

Die IT-Einrichtungen sind an ihren Standorten registriert. Das Umsetzen der IT-Einrichtungen an einen anderen Ort hat nur in Abstimmung mit dem/der Systembetreuer/-in (PONK) zu erfolgen.

2. Verhalten in Räumen mit Computerarbeitsplätzen

Es ist zu beachten:

  • Zutritt zu den Räumen mit Computerarbeitsplätzen nur in Begleitung oder mit Genehmigung der Lehrkraft

  • Benutzung des Lehrerarbeitsbereiches nur mit Genehmigung und unter Aufsicht der Lehrkraft

  • Jacken, Mäntel etc. gehören an die Garderobenhaken

  • Stühle mit Rollen sind Sitzgelegenheiten und keine Versehrtenfahrzeuge

  • Essen und Trinken sind in den Computerkabinetten an den Arbeitsplätzen nicht erlaubt (Ausnahme: Abitur und Klausur bei Einzelplatzbelegung)

  • Übernahme des Computerarbeitsplatzes im sauberen, ordentlichen und funktionsfähigen Zustand

  • Jeder/Jede Schüler/-in hat die Pflicht vor Unterrichtsbeginn den Rechner und die Tastatur im Computerkabinett auf Korrektheit zu überprüfen und Veränderungen bzw. Schäden und Unregelmäßigkeiten jeglicher Art, auch an den Einrichtungsgegenständen, umgehend seiner Lehrkraft zu melden.

  • Kommt der/die Schüler/-in dieser Pflicht nicht nach, ist davon auszugehen, dass er/sie der/die Verursacher/-in der Veränderung ist, wenn diese festgestellt wird (siehe Pkt. 5 Zuwiderhandlungen).

  • Meldepflicht der Lehrkraft an den/die Systembetreuer/-in (PONK) bei Veränderungen bzw. Schäden

  • Veränderungen an Soft- und Hardware unterliegen dem Zuständigkeitsbereich des/der Systembetreuers/-in (PONK), nichtautorisierte Personen dürfen keine Veränderungen vornehmen.

  • Bei mutwillig oder fahrlässig herbeigeführten Schäden besteht Schadenersatzpflicht durch den Verursacher.

  • Nutzung von externen Datenträgern nur durch die Lehrkräfte oder durch von der Schulleitung bzw. durch den/die Systembetreuer/in autorisierte Personen

  • Der Dateitransfer der Schüler/innen erfolgt unter Beachtung des Virenschutzes über die Schulcloud.

  • energiesparender Umgang mit dem Beamer, Ausschalten am Stundenende

  • nach der Computernutzung besteht Abmeldepflicht, Computer und Monitor sind auszuschalten

 

3. Benutzung des Netzwerks

Es ist zu beachten:

  • Für jede/n Nutzer/-in besteht Netzwerkpflicht, eine Umgehung des Netzwerks ist verboten.

  • Die Anmeldung (einloggen) erfolgt immer mit Passwort und zugewiesenen Nutzerkennung.

  • Ladevorgänge nach der Anmeldung dürfen nicht deaktiviert, verändert oder unterbrochen werden.

  • Jede/r Nutzer/-in hat die Pflicht in seinem/ihrem Speicherbereich für Ordnung zu sorgen und unnötige Dateien zu löschen (Selbstverwaltung der Dateien).

  • Jede/r Nutzer/-in ist für seine/ihre Aktivitäten im Netzwerk voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen.

  • Auf persönliche Dateien im Netz besteht kein Rechtsanspruch und es erfolgt keine Gewährleistung auf Geheimhaltung.

  • Alle Daten unterliegen dem Zugriff des/der Systembetreuers/-in, unberechtigt abgelegte Dateien (ohne Bezug zum Unterricht) können ohne Benachrichtigung gelöscht werden.

  • Alle Vorgänge im System werden zur Gewährleistung der Systemstabilität aufgezeichnet und sind nachvollziehbar.

 

4. ​​​​​​​Datenfernübertragung

Es ist zu beachten:

  • Nutzung des Internets nur nach Aufforderung und Anweisung durch die Lehrkraft,

  • Internet dient zur Lösung schulischer bzw. dienstlicher Aufgabenstellungen, eine private Nutzung ist nicht gestattet.

  • Verboten sind der Besuch von Seiten mit Inhalten, die den Jugendschutzbestimmungen widersprechen (Pornografie & Sex, Rechts- und Linksextremismus, Seiten mit menschenverachtenden Inhalten, gewaltverherrlichende Seiten, Seiten verbotener Vereinigungen und Organisationen, Sekten etc.).

  • Einhaltung von Urheber- und Lizenzrecht

 

5. Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen sind:

  • Missbrauch einer Netzwerkanmeldung (z. B. nicht zugewiesenen Login-Kennung, Ausspähen bzw. Weitergabe von Passwörtern, unbeaufsichtigtes Verlassen des Computerarbeitsplatzes etc.)

  • Verändern von Hardware und Software

  • unbefugtes Kopieren von Software,

  • die Softwareablage und Softwareinstallation von unberechtigten Personen,

  • das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten und Dateien jeglicher Art im Netzwerk

  • der Missbrauch des Internets und E-Mail-Zugangs (z. B. unaufgeforderter oder verbotener Webseitenbesuch, unaufgefordertes Versenden und Empfangen von E-Mails, unaufgefordertes Chatten, unaufgefordertes Herunterladen von Dateien etc.)

  • Verstöße gegen die Benutzung externer Datenträger,

  • Verstöße gegen das Urheberrecht, Lizenzrecht etc.

  • das Einnehmen von Speisen und Getränken an den Schülerarbeitsplätzen.

Zuwiderhandlungen gegen die NO-EGN können schwere disziplinarische Maßnahmen bzw. eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Zuwiderhandlungen im Unterricht werden mit der Fachnote 6 bzw. Punktnote 0 geahndet.

Grobe Verstöße gegen die NO-EGN sind an den Schulleiter von der Lehrkraft zu melden. Der Schulleiter entscheidet über die disziplinarische Maßnahme.

Grobe Verstöße sind:

  1. das Besuchen von nicht erlaubten Internetseiten

  2. die Ablage von nicht für den Unterricht relevanter Software im Netzwerk

  3. die mutwillige Veränderung von Hardware (z. B. Vertauschen von Tasten auf der Tastatur)

Bei groben Verstößen zu Pkt. (1) und Pkt. (2) erfolgt ein Ausschluss aus dem schulinternen Computernetzwerk für 6 Wochen. Während dieser Zeit sind alle zu erbringenden Unterrichtsarbeiten und Leistungsnachweise in nicht digitaler Form anzufertigen. Das gilt auch für LEK, Klassenarbeiten und Klausuren.

Über Verstöße zu Pkt. (3) entscheidet der Schulleiter im Einzelfall.

Über Zuwiderhandlungen von Nichtschülernutzern entscheidet der Schulleiter im Einzelfall.

6. Belehrungen

Die Klassenlehrer, Tutoren und Informatiklehrkräfte führen aktenkundig halbjährlich zur NO-EGN Belehrungen durch.

7. Gültigkeitsbestimmungen

Die Nutzungsordnung tritt am 18.02.2003 in Kraft.

Aufgrund der raschen Weiterentwicklung von Software, Hardwaretechnik und Datenfernübertragung wird diese Nutzerordnung ständig fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Jeder Nutzer der Computerarbeitsplätze am Einstein-Gymnasium Neuenhagen ist deshalb verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Fassung der NO-EGN zu informieren.

Die aktuellste Version wird auf die Homepage des Einstein-Gymnasiums Neuenhagen gestellt und ist dort für jedermann abrufbar.

 

gez. Hofschulz

Schulleiter